Mitgliedschaft

Aufnahmeantrag ab 2024
Aufnahmeantrag ab 2024.pdf
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Beitragsordnung
Beitragsordnung ab 2024.pdf
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Der Mitgliedsbeitrag im DJK-VfL Billerbeck setzt sich zusammen aus dem Grundbeitrag und den jeweiligen Abteilungsbeiträgen.

Grundbeitrag (monatlich)

Kinder/ Jugendliche (0-17 Jahre)*   6,00 €
Erwachsene ermäßigt** 10,00 €
Erwachsene ab 18 Jahren 12,00 €
Familienbeitrag*** 23,00 €
Fördermitgliedschaft 19,12 €

Abteilungsbeiträge (monatlich)

Abteilungsbeitrag (aktiv)
Badminton, Leichtathletik-Breitensport-Turnen, Reha- und Gesundheitssport, Sportschießen – jeweils 2,50 €


Basketball, Handball, Judo, Karate, Tennis², Tischtennis, Volleyball – jeweils 5,00 €

 

Fußball Jugend (bis einschließlich 17 Jahre) – 9,00 €


Trampolin – 10,00 €


Fußball Senioren (ab 18 Jahre) – 15,00 €


Abteilungsbeitrag (passiv)
1 € pro Abteilung


Abteilungsbeitrags-Deckelung:
Abteilungsdeckelung bei mehreren Abteilungsmitgliedschaften einer Person:
17,50 € monatlich

 

Kinder im Bildungs- und Teilhabeprogramm: 15,00 € monatlich Gesamtbeitrag (außer im Kursbereich)

 

² Ab 1.1.2023: Jährliche Platznutzungsgebühr Tennis für jedes aktive Mitglied ab 18 Jahren: 50,00 €. Die Platznutzungsgebühr kann zu ausgewählten Terminen durch einen Arbeitseinsatz (5 Stunden) ausgeglichen werden.

 

Die Beiträge werden zum 01.02./01.05./01.08./01.11. vom Konto abgebucht.

 

* Personen, die das 18. Lebensjahr vollenden, werden mit dem übernächsten Beitragseinzug nach ihrem Geburtstag automatisch dem Erwachsenenbeitrag (das betrifft auch den Übergang von der Abteilung „Fußball Jugend“ zur Abteilung „Fußball Senioren“) zugeordnet. Damit fallen sie auch aus der Familienmitgliedschaft heraus. Es kann eine Ermäßigung beantragt werden (siehe Erwachsene ermäßigt). Es erfolgt keine gesonderte Information an das Mitglied über die Änderung des Beitrags.

 

** Der Erwachsenenbeitrag ermäßigt kann von folgenden Personen beantragt werden: Schüler, Studenten, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende bis einschließlich 26 Jahre. Die Ermäßigung wird nur auf aktive Beantragung unter Vorlage eines Nachweises gewährt. Sie wird mit dem nächsten Beitragseinzug gültig. Es besteht kein Erstattungsanspruch. Wenn der Nachweis nicht aktiv vorgelegt worden ist oder die Gültigkeit des Nachweises abgelaufen ist, wird der Erwachsenenbeitrag fällig.

 

*** Der Familienbeitrag kann von Familien mit maximal zwei Erwachsenen und beliebig vielen Kindern (bis maximal 17 Jahre), aber mindestens einem Kind, aus dem eigenen Haushalt in Anspruch genommen werden. Gemeint sind hier sowohl leibliche Kinder als auch Pflegekinder.

 

Auf begründeten Antrag ist das Präsidium berechtigt, Beitragsermäßigung oder -befreiung zu gewähren.

Die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft kann nur in Textform gegenüber dem Verein zum Ende eines Quartals mit einer Vorlaufzeit von 4 Wochen erfolgen.